Bei allen Veranstaltungen außer den Gottesdiensten gilt 3G.
Der Gottesdienst ist für jeden offen.
Kinder unter sechs Jahren, sowie minderjährige Schüler und Schülerinnen müssen die 3G-Pflicht nicht erfüllen. Sie gelten im Sinne der 14. BayIfSMV als getestet.
In allen Innenräumen gilt die Pflicht des Tragens einer FFP2-Maske.
Bei Jugendlichen unter 16 Jahren reicht das Tragen einer medizinischen Maske aus, Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.